Die Höhe des Unterhaltungswertes ist nur bedingt von Ihrer Lohnsteuerklasse abhängig. Bei Verlobten kann ein bevorstehender Steuerklassenwechsel, welcher Steuerlich durchaus sinnvoll ist, zu einer niedrigeren Unterhaltungsleistung führen. Nehmen Sie also stets vor einem Steuerklassenwechsel mit Ihrer Agentur für Amusement Kontakt auf und lassen Sie sich von uns musikalisch begleiten.
Wir beraten Sie gern.